Allgemeine Geschäftsbedingungen „extra-pharma.de“ für registrierte Apothekeninhaber:innen (APOTHEKEN)
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Hinweis:
Wir verwenden in unseren AGB aus Gründen der Leserlichkeit und Barrierefreiheit das generische Maskulium. Die gewählte Form gilt unabhängig vom jeweiligen Geschlecht (männlich, weiblich,divers).
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1. | Geltungsbereich
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1.1. | Anbieterin der Recruitingplattform „extra-pharma.de“ (nachfolgend extra-pharma.de oder Plattform genannt) ist die Firma Extra-Pharma GmbH, Wiersbergstraße 19, 51103 Köln, vertreten d. d. GF, Herrn Anas Zakrour (nachfolgend „Anbieterin“ genannt).
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1.2. | Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem registrierten Apothekeninhaber (nachfolgend „Apotheke“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Apotheker oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann unter www.extra-pharma.de/AGB-Apothekerinhaber eingesehen und über den Button [AGB für Apotheken] heruntergeladen und gespeichert werden.
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1.3. | Die Nutzung von extra-pharma.de als Apothekeninhaber setzt voraus, dass dieser als approbierter Apotheker eine nach dem deutschen Apothekergesetz erlaubte Apotheke betreibt und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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2. | Vertragsgegenstand
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2.1. | Vertragsgegenstand ist die unentgeltliche Überlassung einer auf die Personalvermittlung im Apothekenbereich spezialisierten Informations-, Service- und Kommunikationsplattform, bestehend aus einer webbasierten Softwarelösung und /oder einer mobilen Applikation (APP) zum Zwecke der Vermittlung von Dienstverträgen zwischen Apotheken und Dienstleistern gegen Zahlung eines Vermittlungshonorars an die Anbieterin. Mit Bereitstellung der Plattform erhält die Apotheke die technische Möglichkeit und Berechtigung mittels Datenfernverbindung über das Internet oder über eine APP auf extra-pharma.de zuzugreifen und –je nach gewähltem Service- sämtliche Funktionalitäten zu nutzen, um Dienstleister für offene Vakanzen zu finden. Ziel von extra-pharma.de ist es, der Apotheke über extra-pharma.de gegen Zahlung eines Vermittlungshonorars einen Vertragsschluss mit einem Dienstleister zu verschaffen. Mit Vertragsschluss zwischen Apotheke und Dienstleister tritt die Erfüllung der entgeltlichen Vermittlungsleistung durch die Anbieterin ein.
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2.2. | Der Verantwortungsbereich der Anbieterin für extra-pharma.de beginnt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt zu extra-pharma.de ist die Schnittstelle zwischen dem Medium Internet und der extra-pharma.de-Umgebung, die auf den Servern der Anbieterin oder Webhostern der Anbieterin gehostet wird.
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2.3. | Die Anbieterin bietet im Rahmen ihrer Services die sorgfältige Auswahl, Empfehlung und Vermittlung potentieller Dienstleister an. Zu keiner Zeit schuldet oder garantiert die Anbieterin die Vermittlung eines Dienstleisters. Kommt es im Anschluss an die Leistungen der Anbieterin zu Vertragsabschlüssen zwischen der Apotheke und dem Dienstleister, wird der entsprechende Vertrag allein zwischen diesen Parteien geschlossen. Die Anbieterin ist insoweit weder Vertragspartei, noch Vertreter oder Bote einer Partei.
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3. | Registrierung / Vertragsschluss
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3.1. | Die Nutzung von extra-pharma.de setzt für Apotheken die Eröffnung eines Accounts durch kostenlose Registrierung der Apotheke, d.h. der approbierten Apothekeninhaberin / des approbierten Apothekteninhabers als natürliche Person unter Angabe der in der Registrierungsmaske abgefragten Daten (E-Mail, Name der Apotheke, Apothekeninhaber, Vor- u. Nachname, Kontaktdaten, etc.) sowie das Akzeptieren dieser AGB voraus. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform zwischen der Anbieterin und der Apotheke kommt erst zustande, wenn die Apotheke nach Abschluss der Registrierung das Angebot der Anbieterin zum Abschluss des Nutzungsvertrags durch Anklicken des Bestätigungslinks in der nach Registrierung zugesandten E-Mail an die E-Mailadresse der Apotheke annimmt.
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3.2. | Die Anbieterin behält sich vor, Apotheken ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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3.3. | Die Anbieterin speichert die Registrierungsdaten der Apotheke und notwendige Vertragstexte. Die Apotheke erhält die Registrierungsbestätigung mit allen angegeben Daten per E-Mail inklusive dieser AGB. Weitere Vertragstexte werden ihr nicht zugänglich gemacht.
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3.4. | Vertragssprache ist deutsch.
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3.5. | Für registrierte Apotheken besteht die Möglichkeit innerhalb der Plattform kostenpflichtige Vermittlungsveträge mit der Anbieterin zu schließen. Die Vergütung wird erst im Falle einer erfolgreichen Vermittlung fällig. Dazu füllt die Apotheke das für Suchaufträge vorgehaltene Formular (auch Suchauftrag genannt) vollständig aus. Die Apotheke kann die im Formular getätigten Angaben jederzeit korrigieren, abspeichern und löschen. Möchte die Apotheke die Anbieterin kostenpflichtig mit der Vermittlung beauftragen, versendet sie den Suchauftrag durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig beauftragen“ an die Anbieterin. Sie tätigt damit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vermittlungsvertrags. Der Suchauftrag wird verschlüsselt an die Anbieterin übersandt. Der Vorgang lässt sich vor Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig beauftragen“ jederzeit durch Abspeichern des Formulars oder Schließen des Browsers beenden. Die Anbieterin bestätigt den Eingang des Suchauftrags unverzüglich per E-Mail. Es handelt sich dabei noch nicht um die verbindliche Annahme des Angebots, sondern nur um einen Eingangsbestätigung des Suchauftrags, in der die Daten des Suchauftrags zusammengefasst dargestellt werden. Der Vermittlungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Anbieterin den Suchauftrag nach Prüfung aller Angaben der Apotheke innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen einer weiteren E-Mail annimmt. Mit Annahme des Suchauftrags durch die Anbieterin wird dieser innerhalb der Plattform veröffentlicht.
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3.5. | Die Nutzung der Plattform über die APP setzt den kostenlosen Download der APP im jeweiligen Appstore voraus. Es gelten insoweit ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Appstores. |
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4. | Rechte und Pflichten der Anbieterin
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4.1. | Die Anbieterin wird für die Erbringung ihrer Services die notwendigen technischen Serverlandschaften bereitstellen, pflegen und warten. Die Anbieterin ist insoweit berechtigt, sich Drittunternehmen als Subunternehmen zu bedienen. Die Anbieterin ist berechtigt, unentgeltliche Leistungen, auch in Teilen, jederzeit zu ändern oder einzustellen. Sie wird dabei auf berechtigte Interessen der Apotheke Rücksicht nehmen und diese –soweit technisch möglich und zumutbar- mit angemessener Frist, mindestens jedoch 14 Tage vorher, hierüber vorab informieren. Die Anbieterin ist darüber hinaus berechtigt, extra-pharma.de in einem Maße zu verändern und zu optimieren, die den Vertragszweck des Vertrags nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet.
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4.2. | Im Rahmen kostenpflichtiger Suchaufträge führt die Anbieterin auf Basis der ihr übermittelten Informationen einen Abgleich zwischen dem erteilten Suchauftrag der Apotheke und den in der Datenbank gelisteten Dienstleistern durch. Im Falle eines Matchings schlägt die Anbieterin der Apotheke per E-Mail einen potentiellen Dienstleister vor. Bestätigt die Apotheke diesen Vorschlag, erhält sie Zugriff auf alle notwendigen Bewerbungsunterlagen (Approbation, Lebenslauf, etc.) und Kontaktdaten des Dienstleisters, um mit diesem einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abzuschließen.
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4.3. | Die Anbieterin ist nicht verpflichtet Profile von Dienstleistern auf Richtigkeit, Aktualität oder Rechtskonformität zu prüfen. Die Anbieterin übernimmt insoweit keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Profilen und / oder Inhalten.
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4.4. | Erlangt die Anbieterin nach Eröffnung des Nutzer-Accounts der Apotheke Kenntnis davon, dass Profilinhalte der Apotheke fehlerhaft oder veraltet sind, ist die Anbieterin berechtigt, den die Apotheke per E-Mail, Telefon, Telefax oder Briefpost zu kontaktieren und unter Fristsetzung von zwei Wochen zur Aktualisierung des Profils aufzufordern. Kommt die Apotheke dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist die Anbieterin berechtigt, das Profil der Apotheke bis zur Beseitigung des Mangels zu sperren. Die Sperrung wird die Anbieter per E-Mail begründen.
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5. | Rechte und Pflichten der Apotheke
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5.1. | Pro approbierter Apothekeninhaberin / Apothekeninhaber (natürliche Person) darf nur ein Account eröffnet werden. Verfügt der Apotheker über mehrere Niederlassungen, sind diese innerhalb eines Accounts zu verwalten.
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5.2. | Die Apothekeninhaberin / der Apothekeninhaber versichert, dass die von ihr /ihm gemachten Angaben korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sind, insbesondere die Voraussetzungen der Ziffer 1.3. in ihrer / seiner Person während der gesamten Laufzeit des Vertrags vorliegen. Sie/er wird die Anbieterin unverzüglich über Änderungen der zur Durchführung des Vertrags notwendigen Daten informieren und das Apotheken-Profil aktuell halten. Die Apotheke wird die IT-Infrastruktur zudem nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und alle zur Leistungsabwicklung dieses Vertrags notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
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5.3. | Die Apotheke wird die ihr zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff Dritter schützen und nicht an unberechtigte Personen weitergeben. Sobald die Apotheke Anzeichen dafür erlangt, dass die Zugangsberechtigung von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurde, ist sie verpflichtet die Anbieterin umgehend hiervon zu informieren.
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5.4. | Bei den von der Anbieterin getätigten Vorschlägen handelt es sich lediglich um Empfehlungen. Die Apotheke trägt die alleinige Verantwortung und Entscheidung in welchem Umfang sie die Empfehlungen zu potentiellen Dienstleistern der Anbieterin umsetzt. Die Apotheke trägt auch die alleinige Verantwortung , wenn die erhofften Ziele nicht oder unvollständig erreicht werden. Die Umsetzung der Empfehlungen der Anbieterin obliegt allein der Apotheke.
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5.5.
| Die Apotheke verpflichtet sich, die Anbieterin unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Dienstvertrags und dessen Konditionen sowie über das Nichtzustandekommen mit vorgestellten Dienstleistern in Kenntnis zu setzen. Kommt es durch die Vermittlung der Anbieterin über die Plattform zu einem Vertragsschluss zwischen Apotheke und Dienstleister, ist die Apotheke unter Übersendung einer Kopie des geschlossenen Dienstvertrags verpflichtet, die Anbieterin zum Zwecke der Abrechnung insbesondere über Art, Vergütung und Dauer der Dienstleistung zu unterrichten.
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5.6. | Bei der Nutzung von extra-pharma.de wird der die Apotheke alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Sie steht dafür ein, dass extra-pharma.de nicht missbräuchlich genutzt wird. Soweit Inhalte übermittelt oder bereitgestellt werden, steht sie dafür ein, dass diese frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Namens- und Markenrechten, sind, die eine Nutzung entsprechend dem hier vereinbarten Umfang einschränken oder ausschließen. Die Apotheke stellt die Anbieterin bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von sämtlichen Kosten und Schadensersatzbeträgen frei. Sie trägt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sämtliche diesbezügliche Kosten.
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5.7. | Die Apotheke verpflichtet sich darüber hinaus, berechtige Mitarbeiter, die Zugriff auf die Plattform haben, auf die Einhaltung dieser Bestimmungen sowie Vertraulichkeit im Hinblick auf personenbezogene Daten Dritter (Dienstleister) zu verpflichten sowie keine gesetzlich geschützten (insbesondere personenbezogenen) Daten und Inhalte zu speichern und zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein. |
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6. | Nutzungsrechte
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6.1. | Die Anbieterin räumt der Apotheke das einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrags beschränkte Recht ein, per Browser oder APP auf extra-pharma.de zuzugreifen und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs zu nutzen.
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6.2. | An Inhalten (Texten, Fotografien, Logos, sonstigen Werken, geschützten Inhalten etc.), die die Apotheke über extra-pharma.de veröffentlicht oder zur Gestaltung des Profils verwendet, räumt die Apotheke der Anbieterin unentgeltlich für die Dauer des Vertragsverhältnis die zur Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung sowie das Recht der Bearbeitung innerhalb der Grenzen des Urheberpersönlichkeitsrechts zu gewerblichen Zwecken. Die Apotheke versichert insoweit über die notwendigen Rechte zu verfügen.
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7. | Verfügbarkeiten
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7.1. | Die Anbieterin gewährt eine Verfügbarkeit von extra-pharma.de von 99 % pro Kalenderjahr abzüglich vereinbarter Wartungsfenster sowie abzüglich solcher Ausfallzeiten, die nicht zu vertreten hat (bspw. den Ausfall von Telekommunikationsleitungen, etc.).
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7.2. | Die Anbieterin ist berechtigt, Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen und die Bereitstellung der Anwendung aus diesem Grund einzustellen oder zu beschränken (sog. Downtime). Die Downtime darf jedoch pro Monat 3 Stunden nicht überschreiten. Sofern möglich, wird die Anbieterin die Apotheke spätestens drei Tage vor der geplanten Downtime informieren.
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7.3. | Unabhängig von der Verfügbarkeitsquote bleibt die Haftung der Anbieterin gemäß Ziffer 9.2. und 9.3. dieser AGB unberührt.
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8. | Vergütung / Zahlungsbedingungen
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8.1. | Die bloße Nutzung der Plattform (Registrierung, Erstellen eines Profils, etc.) ist -ebenso wie der Download der APP- unentgeltlich. Ein kostenpflichtiger Vermittlungsvertrags kommt erst mit Beauftragung eines konkreten Suchauftrags zustande. Der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision entsteht zugunsten der Anbieterin erst mit dem über die Plattform vermittelten Abschluss eines Dienstvertrags (gleich welcher Art) zwischen der Apotheke und dem Dienstleister.
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8.2. | Kommt es aufgrund der Vermittlungstätigkeiten der Anbieterin zu einem Vertragsabschluss zwischen Apotheke oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen und dem Dienstleister, so erwächst ein Vermittlungshonoraranspruch, wobei Mitursächlichkeit genügt. Nimmt der Dienstleister innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ein zunächst abgelehntes Dienstverhältnis, welches über extra-pharma.de nachgewiesen oder vermittelt wurde, doch auf oder auch zu anderen Bedingungen auf, so gilt dies als Nachweis oder eine Vermittlung in ein Dienstverhältnis durch extra-pharma.de, so dass ein Provisionsanspruch zugunsten der Anbieterin besteht.
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8.3. | Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten Preise netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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8.4. | Vergütungen sind mit ihrer Entstehung sofort fällig. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Werktagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
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8.5. | Rechnungen werden ebenso wie Zahlungserinnerungen oder sonstige Mitteilungen elektronisch erstellt und per E-Mail übersendet. Hiermit erklärt sich die Apotheke einverstanden.
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8.6. | Befindet sich die Apotheke mit der Vergütung in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin nach erfolgloser Mahnung berechtigt den Zugang zu extra-pharma.de nach Androhung per E-Mail vorläufig bis zur vollständigen Zahlung gänzlich zu sperren. Die Anbieterin wird der Apotheke den avisierten Termin einschließlich des Grundes für die vorläufige Sperrung im Rahmen der Androhung mitteilen.
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9. | Gewährleistung / Haftung
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9.1. | Die Gewährleistung der Anbieterin erstreckt sich nicht auf solche Schäden und / oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass die Apotheke schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
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9.2. | Die Anbieterin haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt
· bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, · für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, · nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie · im Umfang einer von der Anbieterin übernommenen Garantie, · bei Arglist der Anbieterin · bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.
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9.3. | Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Anbieterin der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
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9.4. | Die Anbieterin schuldet weder die erfolgreiche Vermittlung von Dienstleistern noch haftet sie für Schäden, die der Apotheke oder Dritten aus dem vermittelten Dienstvertrag entstehen. Die Überprüfung der von Dienstleistern gemachten Angaben und Eignung obliegt ebenso wie die Auswahlentscheidung allein der Apotheke. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen. Ziffer 9.2. und 9.3. dieser AGB bleiben unberührt.
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9.5. | Die Anbietein haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon- / ISDN / DSL –Leitungen etc.) zu ihren Servern bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der Anbieterin stehen. Die Anbieterin haftet ferner nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter.
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9.6. | Eine weitergehende Haftung der Anbieterin besteht nicht. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
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9.7. | Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
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10. | Datenverarbeitung / Vertraulichkeit
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10.1. | Informationen zur Datenverarbeitung durch die Anbieterin können der Datenschutzerklärung unter [Datenschutz] der Anbieterin entnommen werden.
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10.2. | Sämtliche im Account hinterlegte Daten der Apotheke sind während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses für diese verfügbar. Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit werden sowohl der Apotheke als auch dem jeweiligen Dienstleister Daten der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht, wenn und soweit ein Matching erfolgt.
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10.3. | Anbieterin und Apotheke sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Dienstleister im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie außerhalb des Vertragszwecks nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
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10.4. | Die Apotheke verpflichtet sich, die ihr von der Anbieterin überlassenen Bewerbungsunterlagen und Daten der Dienstleister ausschließlich zum Zwecke der zu besetzenden Stelle zu verwenden, diese nicht zu vervielfältigen und nicht an Dritte weiterzugeben. Die in diesem Zusammenhang eventuell gespeicherten Daten nicht berücksichtigter Dienstleister sind nach Besetzung der Stelle zu löschen. Referenzauskünfte über den bewerbenden Dienstleister bei dessen früheren oder jetzigen Arbeitgebern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Dienstleisters in Absprache mit der Anbieterin einzuholen.
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10.5. | Die Verpflichtungen aus den Ziffern 10.3. und 10.4. gelten nicht für Informationen, die die Apotheke a) nachweislich von Dritten erhalten hat oder erhalten wird, b) bei Abschluss des Nutzungsvertrags allgemein bekannt waren oder ohne Verstoß gegen diese Regelung allgemein bekannt wurden, c) bereits vor Vertragsschluss bei der empfangenden Partei vorhanden waren. Das Offenlegungsverbot gilt nicht, wenn die empfangende Partei gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist. In diesem Fall ist die empfangende Partei jedoch verpflichtet, den Vertragspartner vorab von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen. Die Vertraulichkeitsbindungen bestehen auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten besteht die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.
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11. | Vertragsdauer / Kündigung / Löschung von Profilen
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11.1. | Der unentgeltliche Nutzungsvertrag für die Plattform beginnt, wenn die Apotheke nach Abschluss der Registrierung das Angebot der Anbieterin zum Abschluss eines Vertrags durch Anklicken des Links in der nach Registrierung zugesandten E-Mail an die E-Mailadresse der Apotheke annimmt. Er ist unbefristet und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Apotheke hat zudem das Recht, die Nutzung von extra-pharma.de jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Löschung des Accounts im Loginbereich zu beenden. Jede Kündigung des Nutzungsvertrags durch die Apotheke hat die Löschung des Accounts zur Folge. Die Beendigung der Plattformnutzung durch die Apotheke lässt Vergütungsansprüche aus Vermittlungsverträgen nicht entfallen.
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11.2. | Kostenpflichtige Vermittlungsverträge beginnen mit der Annahmebestätigung eines Suchauftrags durch die Anbieterin. Sie enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit erfolgreicher Suche durch Abschluss des vermittelten Dienstvertrags, b) mit Löschung des Suchauftrags durch die Apotheke vor einer erfolgreichen Vermittlung, b) mit dem Tag, an dem der gesuchte Dienstleister hätte tätig werden sollen (erfolglose Vermittlung), c) spätestens jedoch mit Ablauf von 12 Monaten.
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11.3. | Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
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11.4. | Soweit Kündigungen nicht durch Löschung des Accounts im Loginbereich erfolgen, bedürfen sie mindestens der Textform.
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11.5. | Im Falle der Beendigung des Nutzungsvertrags löscht die Anbieterin alle Inhalte, Daten und Informationen aus dem Profil der Apotheke. Dies gilt nicht, wenn und soweit sie gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist (bspw. laut HGB, AO, etc.). |
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12. | Änderungsvorbehalt
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12.1. | Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB einseitig im Rahmen des Zumutbaren zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), um bestehende Sicherheitslücken zu schließen, wenn Änderungen für die Apotheke lediglich vorteilhaft sind oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die die Anbieterin nicht veranlasst und auf die die Anbieterin auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis der Parteien in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese der Apotheke zumutbar ist. Die Anbieterin wird die Apotheke über die Änderungen der AGB rechtzeitig mindestens in Textform (per E-Mail) benachrichtigen. Widerspricht die Apotheke der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 6 Wochen ab Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als von der Apotheke angenommen. Die Anbieterin wird die Apotheke auf das Widerspruchsrecht und dessen Bedeutung im Rahmen der Benachrichtigung hinweisen. |
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13. | OS Plattform
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| Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist hier zu finden: www.ec.europa.eu/consumers/odr Die E-Mailadresse der Anbieterin ist [[email protected]] |
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14. | Schlussbestimmungen
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14.1. | Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und der Apotheke findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
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14.2. | Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Sitz der Anbieterin.
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14.3. | Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Anbieterin als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, die Apotheke auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012 entgegenstehen.
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14.4. | Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.
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Stand: 25.01.2023